Gesetz - BVLG
BVL-Gesetz - BVLG
§ 1 Rechtsform, Name
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ein "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" (Bundesamt) als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

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