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Gesetz - BVwAKDVerwAnO
Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesamt bei der Ermittlung anerkannter Kriegsdienstverweigerer, die sich der Zivildienstüberwachung entziehen
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

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