Gesetz - BWaldG
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
§ 26 Organe des Forstbetriebsverbands
Organe des Forstbetriebsverbandes sind die Verbandsversammlung, der Vorstand und, sofern es die Satzung vorsieht, der Verbandsausschuß.

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