Gesetz - BwFahnAnO
Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr
§ 1
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.

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