Gesetz - BWO
Bundeswahlordnung
Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 48 - 55;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

-----------------------------------------
I Gemeinde: I I () 1) Allgemeiner Wahlbezirk
I---------------------------------------I () 1) Sonderwahlbezirk
I Kreis: I I () 1) Wahlbezirk mit
I---------------------------------------I beweglichem Wahl-
I Wahlkreis: I I vorstand
I---------------------------------------I -----------------------
I Land: I I I Diese Wahlniederschrift
I---------------------------------------I I ist auf der I
I Wahlbezirk-Nr.: I I I letzten Seite von I
I
(Name oder Nummer)
I I allen Mitgliedern I
----------------------------------------- I des Wahlvorstandes I
I zu unterschreiben. I
-----------------------

Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl
im Wahlbezirk
der Wahl zum Deutschen Bundestag
am ...............................

1. Wahlvorstand
Zu der Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand
erschienen:
----------------------------------------------------------------
I Familienname I Vornamen I Funktion I
I--------------------------------------------------------------I
I 1. I I I als Wahlvorsteher I
I--------------------------------------------------------------I
I 2. I I I als stellvertretender I
I I I I Wahlvorsteher I
I--------------------------------------------------------------I
I 3. I I I als Schriftführer I
I--------------------------------------------------------------I
I 4. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 5. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 6. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 7. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 8. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 9. I I I als Beisitzer I
----------------------------------------------------------------
Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen
Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher
folgenden anwesende oder herbeigerufene
Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und
wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung
ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:
----------------------------------------------------------------
I Familienname I Vornamen I Uhrzeit I
I--------------------------------------------------------------I
I 1. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 2. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 3. I I I I
----------------------------------------------------------------
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
----------------------------------------------------------------
I Familienname I Vornamen I Aufgabe I
I--------------------------------------------------------------I
I 1. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 2. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 3. I I I I
----------------------------------------------------------------

2. Wahlhandlung
2.1 Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die
anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises
an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte
sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen
im Wahlraum vor.
2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in
ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die
Wahlurne
() 1) versiegelt.
() 1) verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel
in Verwahrung.
2.3 Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen
konnten, waren im Wahlraum Wahlzellen oder Tische mit
Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus
betretbar waren, hergerichtet:
Zahl der Wahlzellen oder Tische mit Sichtblenden: .............
Zahl der Nebenräume: .............
Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlzellen oder Tische
mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen
überblickt werden.
2.4 Mit der Stimmabgabe wurde um .......... Uhr .......... Minuten
begonnen.
2.5 () 1) Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte
Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis
war nicht zu berichtigen.
() 1) Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher
das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich
erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der
nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten
in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein"
oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher
berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung
der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm
abgezeichnet.
() 1) Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das
Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbescheinigung
unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte
Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine.
2.6 () 1) Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren nicht zu
verzeichnen.
() 1) Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z.B. Zurückweisung
von Wählern in den Fällen des § 56 Abs. 6 und 7 und des § 59
der Bundeswahlordnung), wurden Niederschriften angefertigt;
sie sind als Anlagen Nr. ........ bis ........ beigefügt.
2.7 () 1) Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von
Wahlscheinen nicht erhalten.
() 1) Der Wahlvorstand wurde vom .............. unterrichtet,
dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt
worden ist/sind:
(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie
Wahlschein-Nr.)
................................................................
2.8 Im Wahlbezirk befindet sich 2)
() 1) das kleinere Krankenhaus/Alten- oder
Pflegeheim ...............................................,
(Bezeichnung)
() 1) das Kloster ..............................................,
(Bezeichnung)
() 1) die sozialtherapeutische Anstalt .........................,
(Bezeichnung)
() 1) die Justizvollzugsanstalt ................................,
(Bezeichnung)
für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen
Wahlvorstand zugelassen hat. Die personelle Zusammensetzung
des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die
einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes
einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters)
ist aus den dieser Niederschrift als Anlagen Nr. ........
bis Nr. .... beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich.
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der
Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en)
und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel.
Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der
Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten,
darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des
Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die
Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu
kennzeichnen.
Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten
Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte
verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf
der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten
Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand
vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der
Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen
Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb
die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter
ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.
2.9 Im Sonderwahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in
die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.8 beschrieben. 3)
2.10 Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit
bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden
Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum
Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden
Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die
Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Um ........ Uhr ........ Minuten erklärte der Wahlvorsteher die
Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten
Stimmzettel entfernt.

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk
3.1 Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden
unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne
Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des
stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.
Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden
entnommen - und mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der
beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt. 3) Der
Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.
3.2 a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.
Die Zählung ergab .......... Stimmzettel (= Wähler (B)).
-------------------------
I An entsprechender I
I Stelle in Abschnitt 4 I
I eintragen. I
-------------------------
b) Daraufhin wurden die im Wähler-
verzeichnis eingetragenen
Stimmabgabevermerke gezählt.
Die Zählung ergab .......... Vermerke.
c) Mit Wahlschein haben
gewählt .......... Personen (= (B 1)).
-------------------
b) + c) zusammen .......... Personen.
() 1) Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel
unter a) überein.
() 1) Die Gesamtzahl b) + c) war um ........ größer/kleiner 3)
als die Zahl der Stimmzettel.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter
Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
..........................................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................
3.3 Der Schriftführer übertrug aus der (ggf. berichtigten)
Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses die
Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben
-------------
I A 1 + A 2 I der Wahlniederschrift.
-------------
3.4 Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahl-
vorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie
unter Aufsicht:
3.4.1 a) Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die
Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den
Bewerber und die Landesliste derselben Partei abgegeben
worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen
Landeslisten,
b) einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die
Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber
und Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben
worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf denen nur die
Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig
und die andere Stimme nicht abgegeben worden war,
c) einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln sowie
d) einen Stapel aus den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken
gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss
zu fassen war.
Der Stapel zu d) wurde von einem vom Wahlvorsteher dazu
bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer
Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der
Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander
zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem
Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der
Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu
jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche
Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem
Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken,
so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei.
Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den
ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer,
der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der
Wahlvorsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig sind.
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer
nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten Stapel unter
gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der
für die einzelnen Bewerber und Landeslisten abgegebenen Stimmen
sowie die Zahl der ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so
ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I)
vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl
unter dem Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) als auch
unter dem Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).
3.4.3 Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) gebildeten Stapel
unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Wahlvorsteher.
3.4.3.1 Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach
Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei jedem
Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme
abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die
Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht
abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete daraus einen
weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu
Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu d) bei.
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer
nacheinander die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel unter
gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für
die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie der
ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen
wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in
Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wahl
nach Landeslisten (Zweitstimmen).
3.4.3.2 Anschließend ordnete der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem
Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen Bewerber
abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1
verfahren. Die so ermittelten Zahlen der für die einzelnen
Bewerber abgegebenen Stimmen und der ungültigen Erststimmen
wurden ebenfalls als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer
in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der
Wahl im Wahlkreis (Erststimmen).
3.4.4 Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:
() 1) Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht
ergeben.
() 1) Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die
beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander
erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
3.4.5 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der
Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu d)
ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der
Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte
jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber oder für
welche Landesliste die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte
auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur
die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig
erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit
fortlaufenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und
ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom
Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.
3.4.6 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen
Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils
für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahl-
vorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5 Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme
oder nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt
nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,
b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben
worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die
Stimmen zugefallen waren,
c) die ungekennzeichneten Stimmzettel und
d) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten,
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in d) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den
fortlaufenden Nummern ........ bis ........ beigefügt.
3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift
enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis
im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich
bekanntgegeben.

4. Wahlergebnis
------------------------------------------
I Kennbuchstaben für die Zahlenangaben I 4)
------------------------------------------
-------
I A 1 I Wahlberechtigte laut Wähler-
------- verzeichnis ohne Sperrvermerk "W"
(Wahlschein) 5) .............
-------
I A 2 I Wahlberechtigte laut Wähler-
------- verzeichnis mit Sperrvermerk "W"
(Wahlschein) 5) .............
-------------
I A 1 + A 2 I Im Wählerverzeichnis insgesamt
------------- eingetragene Wahlberechtigte 5) .............
-------
I B I Wähler insgesamt
------- (vgl. oben 3.2 a)) .............
-------
I B 1 I darunter Wähler mit Wahlschein
------- (vgl. oben 3.2 c)) .............
----------------------------------------------------------------
I Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 6) I
I--------------------------------------------------------------I
I I I ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I I I I II I III I I
I I I---------------------------I
I C I Ungültige Erststimmen I I I I I
----------------------------------------------------------------
Gültige Erststimmen:
----------------------------------------------------------------
I I Von den gültigen Erststimmen ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I entfielen auf den Bewerber I I I II I III I I
I I (Vor- und Familienname des I I I I I
I I Bewerbers sowie Kurz- I I I I I
I I bezeichnung der Partei/bei I I I I I
I I anderen Kreiswahlvorschlägen I I I I
I I das Kennwort - laut I I I I I
I I Stimmzettel -) I I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I D1 I 1. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D2 I 2. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D3 I 3. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D4 I 4. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I I usw. I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D I Gültige Erststimmen I I I I I
I I insgesamt I I I I I
----------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------
I Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 7) I
I--------------------------------------------------------------I
I I I ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I I I I II I III I I
I I I---------------------------I
I E I Ungültige Zweitstimmen I I I I I
----------------------------------------------------------------
Gültige Zweitstimmen:
----------------------------------------------------------------
I I Von den gültigen Zweit- I ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I stimmen entfielen auf die I I I II I III I I
I I Landesliste der (Kurz- I I I I I
I I bezeichnung der Partei I I I I I
I I - laut Stimmzettel -) I I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I F1 I 1. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F2 I 2. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F3 I 3. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F4 I 4. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I I usw. I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F I Gültige Zweitstimmen I I I I I
I I insgesamt I I I I I
----------------------------------------------------------------

5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren
als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:
................................................................
................................................................
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende
Beschlüsse:
................................................................
................................................................
5.2 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes ........................
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine
erneute Zählung 8) der Stimmen, weil
................................................................
................................................................
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt.
Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis
für den Wahlbezirk wurde
() 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
() 1) berichtigt 9)
und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
5.3 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die
Schnellmeldung 10) übertragen und auf schnellstem Wege
telefonisch - durch ......................... - 3) an ...........
(Angabe der Übermittlung)
.............. übermittelt.
5.4 Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während
der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens
fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der
Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter,
anwesend.
5.5 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des
Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
-----------------------------
I Ort und Datum I
I I
-----------------------------
---------------------------- -----------------------------
I Der Wahlvorsteher I I Die übrigen Beisitzer I
I I I---------------------------I
---------------------------- I I
---------------------------- I---------------------------I
I Der Stellvertreter I I I
I I I---------------------------I
---------------------------- I I
---------------------------- I---------------------------I
I Der Schriftführer I I I
I I -----------------------------
----------------------------
5.7 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes ........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift,
weil
................................................................
................................................................
(Angabe der Gründe)
5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und
Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen
beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier
verpackt:
a) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die
Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und gebündelt
sind,
b) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme
abgegeben worden war,
c) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
d) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie
e) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
Die Pakete zu a) bis d) wurden versiegelt und mit dem Namen der
Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe
versehen.
5.9 Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am ................,
........ Uhr, übergeben
- diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
- die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
- das Wählerverzeichnis,
- die Wahlurne - mit Schloss und Schlüssel - 3) sowie
- alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur
Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
Der Wahlvorsteher
..................................
================================================================
Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift
mit allen darin verzeichneten Anlagen
am ............................., ............ Uhr, auf
Vollständigkeit überprüft und übernommen.
..............................
(Unterschrift des Beauftragten
der Gemeindebehörde)
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift
mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren
Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
----------
1) Zutreffendes ankreuzen.
2) Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war, ist
der gesamte Abschnitt 2.8 zu streichen.
3) Nichtzutreffendes streichen.
4) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt.
Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung
bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der
Wahlniederschrift bezeichnet sind.
------- -------
5) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben I A 1 I und I A 2 I und
------- -------
-------------
I A 1 + A 2 I sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss
-------------
des Wählerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).
----- ----- -----
6) Summe I C I + I D I muss mit I B I übereinstimmen.
----- ----- -----
----- ----- -----
7) Summe I E I + I F I muss mit I B I übereinstimmen.
----- ----- -----
8) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt
5.2 zu streichen.
9) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder
auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht
löschen oder radieren.
10) Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet