Gesetz - BWO
Bundeswahlordnung
Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 58 - 64;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
-----------------------------------------
I Briefwahlvorstand-Nr.: I I
I---------------------------------------I
I Gemeinde(n) 1): I I ---------------------------
I---------------------------------------I I Diese Wahlniederschrift I
I Kreis 1): I I I ist auf der letzten I
I---------------------------------------I I Seite von allen I
I Wahlkreis 1): I I I Mitgliedern des I
I---------------------------------------I I Wahlvorstandes zu I
I Land: I I I unterschreiben. I
----------------------------------------- ---------------------------
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
der Wahl zum Deutschen Bundestag
am ...............................
1. Wahlvorstand
Zu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des
Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:
----------------------------------------------------------------
I Familienname I Vornamen I Funktion I
I--------------------------------------------------------------I
I 1. I I I als Wahlvorsteher I
I--------------------------------------------------------------I
I 2. I I I als stellvertretender I
I I I I Wahlvorsteher I
I--------------------------------------------------------------I
I 3. I I I als Schriftführer I
I--------------------------------------------------------------I
I 4. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 5. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 6. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 7. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 8. I I I als Beisitzer I
I--------------------------------------------------------------I
I 9. I I I als Beisitzer I
----------------------------------------------------------------
Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen
Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher
folgende anwesende oder herbeigerufene
Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und
wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung
ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:
----------------------------------------------------------------
I Familienname I Vornamen I Uhrzeit I
I--------------------------------------------------------------I
I 1. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 2. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 3. I I I I
----------------------------------------------------------------
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
----------------------------------------------------------------
I Familienname I Vornamen I Aufgabe I
I--------------------------------------------------------------I
I 1. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 2. I I I I
I--------------------------------------------------------------I
I 3. I I I I
----------------------------------------------------------------
2. Zulassung der Wahlbriefe
2.1 Der Wahlvorsteher eröffnete die Verhandlung um ..... Uhr damit,
dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre
Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit
bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung
dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher.
Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen
im Wahlraum vor.
2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in
ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die
Wahlurne
() 2) versiegelt.
() 2) verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel
in Verwahrung.
2.3 Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom ..........
................................................................
(zuständige Stelle)
- .......... Wahlbriefe übergeben worden sind und eine
(Zahl)
Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden
sind, übergeben worden ist 3)
- und .......... Verzeichnis/Verzeichnisse - der für ungültig
(Zahl)
erklärten Wahlscheine - sowie .......... Nachtrag/Nachträge -
(Zahl)
zu diesem(n) Verzeichnis/Verzeichnissen - übergeben worden
ist/sind. - Die darin aufgeführten Wahlbriefe wurden
ausgesondert und später dem Wahlvorstand zur Beschlussfassung
vorgelegt (siehe Nummer 2.6 der Wahlniederschrift). 3)
2.4 Hierauf öffnete ein vom Wahlvorsteher bestimmter Beisitzer die
Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den
Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Wahlvorsteher. Nachdem weder
der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde
der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die
Wahlscheine wurden gesammelt.
2.5 Ein Beauftragter des/der .......................................
überbrachte um .......... Uhr weitere ........... Wahlbriefe,
die am Wahltage bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren. 4)
2.6 Es wurden - keine 3) - insgesamt .......... 3) Wahlbriefe
beanstandet.
Davon wurden durch Beschluss zurückgewiesen
.......... Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder
kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,
.......... Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein
Stimmzettelumschlag beigefügt war,
.......... Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch
der Stimmzettelumschlag verschlossen war,
.......... Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere
Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger
und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides
statt versehener Wahlscheine enthalten hat,
.......... Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson
die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur
Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben
hat,
.......... Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag
benutzt worden war,
.......... Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden
war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis
gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen
deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.
Zusammen: .......... Wahlbriefe.
Sie wurden samt Inhalt ausgesondert,
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,
wieder verschlossen,
fortlaufend nummeriert und
der Wahlniederschrift beigefügt.
Nach besonderer Beschlussfassung wurden .......... Wahlbriefe
zugelassen und nach Abschnitt 2.4 behandelt. War Anlass der
Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der
Wahlniederschrift beigefügt.
3. Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
3.1 Nachdem alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet,
die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt worden
waren, wurde die Wahlurne um .......... Uhr geöffnet. Die
Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte
sich, dass die Wahlurne leer war.
3.2 a) Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.
Die Zählung ergab .......... Stimmzettelumschläge
----- -------
(= Wähler I B I; zugleich I B 1 I).
----- -------
b) Danach wurden die Wahlscheine gezählt.
Die Zählung ergab .......... Wahlscheine.
() 2) Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte
überein.
() 2) Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte
nicht überein.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter
Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
..........................................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................
3.3 Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4
-----
Kennbuchstabe I B I der Wahlniederschrift.
-----
3.4 Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahl-
vorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus,
bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter
Aufsicht:
3.4.1 a) Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die
Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den
Bewerber und die Landesliste derselben Partei abgegeben
worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen
Landeslisten,
b) einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die
Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber
und Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben
worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf denen nur die
Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig
und die andere Stimme nicht abgegeben worden war,
c) einen Stapel mit den leeren Stimmzettelumschlägen und den
ungekennzeichneten Stimmzetteln,
d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel
enthalten, sowie
e) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass
zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand
Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu d) und e) wurden von einem vom Wahl-
vorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer
Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der
Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander
zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem
Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der
Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu
jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche
Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem
Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken,
so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu e) bei.
Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den
ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen,
die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte,
übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte an, dass hier beide
Stimmen ungültig sind.
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer
nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten Stapel unter
gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der
für die einzelnen Bewerber und Landeslisten abgegebenen Stimmen
sowie die Zahl der ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so
ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I)
vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl
unter dem Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) als auch
unter dem Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).
3.4.3 Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) gebildeten Stapel
unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Wahlvorsteher.
3.4.3.1 Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach
Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei jedem
Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme
abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die
Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht
abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete daraus einen
weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu
Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu e) bei.
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer
nacheinander die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel unter
gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für
die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie der
ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen
wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in
Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wahl
nach Landeslisten (Zweitstimmen).
3.4.3.2 Anschließend ordnete der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem
Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen Bewerber
abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1
verfahren. Die so ermittelten Zahlen der für die einzelnen
Bewerber abgegebenen Stimmen und der ungültigen Erststimmen
wurden ebenfalls als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer
in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der
Wahl im Wahlkreis (Erststimmen).
3.4.4 Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:
() 2) Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht
ergeben.
() 2) Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die
beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander
erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
3.4.5 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der
Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu d) und e)
ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der
Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte
jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber oder für
welche Landesliste die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte
auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur
die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig
erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit
fortlaufenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und
ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom
Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.
3.4.6 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen
Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils
für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahl-
vorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5 Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme
oder nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt
nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,
b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben
worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die
Stimmen zugefallen waren,
c) die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten
Stimmzettel,
d) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit
den zugehörigen Stimmzetteln,
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und
die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als
Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ........ bis ........
beigefügt.
3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift
enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Briefwahl-
ergebnis festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich
bekannt gegeben.
4. Wahlergebnis
------------------------------------------
I Kennbuchstaben für die Zahlenangaben I 5)
------------------------------------------
------- -------
I B I = Wähler insgesamt (zugleich I B 1 I)
------- ------- .............
----------------------------------------------------------------
I Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 6) I
I--------------------------------------------------------------I
I I I ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I I I I II I III I I
I I I---------------------------I
I C I Ungültige Erststimmen I I I I I
----------------------------------------------------------------
Gültige Erststimmen:
----------------------------------------------------------------
I I Von den gültigen Erststimmen ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I entfielen auf den Bewerber I I I II I III I I
I I(Vor- und Familienname desI
Bewerbers sowie Kurz-
bezeichnung der Partei/bei
anderen Kreiswahlvorschlägen
das Kennwort - laut
Stimmzettel -)
I--------------------------------------------------------------I
I D1 I 1. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D2 I 2. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D3 I 3. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D4 I 4. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I I usw. I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I D I Gültige Erststimmen I I I I I
I I insgesamt I I I I I
----------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------
I Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 7) I
I--------------------------------------------------------------I
I I I ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I I I I II I III I I
I I I---------------------------I
I E I Ungültige Zweitstimmen I I I I I
----------------------------------------------------------------
Gültige Zweitstimmen:
----------------------------------------------------------------
I I Von den gültigen Zweit- I ZS I ZS I ZS I Insgesamt I
I I stimmen entfielen auf die I I I II I III I I
I I Landesliste der I
(Kurz-I
bezeichnung der Partei
laut Stimmzettel -)
I--------------------------------------------------------------I
I F1 I 1. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F2 I 2. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F3 I 3. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F4 I 4. ....................... I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I I usw. I I I I I
I----I---------------------------------------------------------I
I F I Gültige Zweitstimmen I I I I I
I I insgesamt I I I I I
----------------------------------------------------------------
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren
als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:
................................................................
................................................................
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende
Beschlüsse:
................................................................
................................................................
5.2 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes ........................
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine
erneute Zählung 8) der Stimmen, weil
................................................................
................................................................
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt.
Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis
für die Briefwahl wurde
() 2) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
() 2) berichtigt 9)
und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
5.3 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die
Schnellmeldung 10) übertragen und auf schnellstem Wege
telefonisch - durch ......................... - 3) an ...........
(Angabe der Übermittlung)
.............. übermittelt.
5.4 Während der Zulassung der Wahlbriefe waren immer mindestens
drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahl-
ergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes,
darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder
ihre Stellvertreter, anwesend.
5.5 Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die
Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des
Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
-----------------------------
I Ort und Datum I
I I
-----------------------------
---------------------------- -----------------------------
I Der Wahlvorsteher I I Die übrigen Beisitzer I
I I I---------------------------I
---------------------------- I I
---------------------------- I---------------------------I
I Der Stellvertreter I I I
I I I---------------------------I
---------------------------- I I
---------------------------- I---------------------------I
I Der Schriftführer I I I
I I -----------------------------
----------------------------
5.7 Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes ........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
................................................................
................................................................
(Angabe der Gründe)
5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und
Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen
beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier
verpackt:
a) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die
Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und gebündelt
sind,
b) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme
abgegeben worden war,
c) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
d) ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie
e) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.
Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahl-
vorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen.
5.9 Dem Beauftragten des/der ............................... wurden
am ......................, ........ Uhr, übergeben
- diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
- die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
- das/die Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten
Wahlscheine samt Nachträgen/die Mitteilung, dass Wahlscheine
nicht für ungültig erklärt worden sind, 3)
- die Wahlurne - mit Schloss und Schlüssel - 3) sowie
- alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von dem/der .............
..................... zur Verfügung gestellten Gegenstände und
Unterlagen.
Der Wahlvorsteher
..................................
================================================================
Vom Beauftragten des/der .......... wurde die Wahlniederschrift
mit allen darin verzeichneten Anlagen
am ............................., ............ Uhr, auf
Vollständigkeit überprüft und übernommen.
...............................
(Unterschrift des Beauftragten)
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift
mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren
Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
----------1) Eintragen, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene des
Wahlkreises, eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden
eingesetzt ist.
2) Zutreffendes ankreuzen.
3) Nichtzutreffendes streichen.
4) Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugeteilt
wurden.
5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt.
Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung
bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der
Wahlniederschrift bezeichnet sind.
----- ----- -----
6) Summe I C I + I D I muss mit I B I übereinstimmen.
----- ----- -----
----- ----- -----
7) Summe I E I + I F I muss mit I B I übereinstimmen.
----- ----- -----
8) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt
5.2 zu streichen.
9) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder
auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht
löschen oder radieren.
10) Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.
















