Gesetz - BWO
Bundeswahlordnung
§ 30 Vermerk im Wählerverzeichnis
Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe "Wahlschein" oder "W" eingetragen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet