Gesetz - BwVollzO
Bundeswehrvollzugsordnung - BwVollzO
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest und Jugendarrest sowie für den Vollzug von Disziplinararrest an Soldaten durch Behörden der Bundeswehr.

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