Gesetz - BwVollzO
Bundeswehrvollzugsordnung - BwVollzO
§ 9 Pflichten und Rechte des Soldaten
Der Soldat hat auch während des Vollzugs die Pflichten und Rechte des Soldaten, soweit sich nicht aus den Vorschriften über den Vollzug etwas anderes ergibt.

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