Gesetz - ChemGiftInfoV
Giftinformationsverordnung - ChemGiftInfoV
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2522;
bzgl. der einzelnen Änderung vgl. Fußnote)

Bitte deutlich lesbar ausfüllen.

An das
Bundesinstitut für Risikobewertung
Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen
Postfach 33 00 13
14191 Berlin

Änderungsmitteilung einer Zubereitung/eines Biozid-Produkts
(Änderungsmitteilung nach § 16e Abs. 1 des Chemikaliengesetzes)

A. Name der Firma, Anschrift
.....................................................................
Handelsname der Zubereitung/des Biozid-Produkts
.....................................................................
B. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung
erteilte Mitteilungsnummer
.................
----
C. I I Die Zubereitung/das Biozid-Produkt wird ab dem ... endgültig
---- nicht mehr in den Verkehr gebracht.
----
I I Die Zubereitung/das Biozid-Produkt wird ab dem ... erstmalig
---- in der nachfolgend dargestellten Form in den Verkehr gebracht.
D. Angaben zu den Nummern 1 bis 13 des Formblattes zur erstmaligen
Mitteilung, die sich gegenüber der letzten Mitteilung
geändert haben. Geänderte Konzentrationen sind nur
anzugeben, wenn sich die Konzentration bei Stoffen nach
3a) um mehr als 10%, bei Stoffen nach 3b) um mehr als
20% des angegebenen Wertes (relativ) geändert hat. Ist
eine Angabe in einer der unter 3a) oder 3b) angegebenen
Konzentrationsstufen erfolgt, ist eine Änderungsmeldung
notwendig, wenn diese Konzentrationsstufe verlassen
wurde. Ist wegen produktionsbedingt üblicher Schwankungen
eine Konzentrationsbereichsangabe erfolgt, ist eine
Änderungsmitteilung notwendig, wenn der angegebene
Konzentrationsbereich verlassen wurde.
E. Merkmale, an denen sich die ursprüngliche und die geänderte
Zubereitung/das ursprüngliche und das geänderte Biozid-Produkt
eindeutig unterscheiden lassen (z. B. Verpackungscode, Farbe)
.....................................................................
.....................................................................

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

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