Gesetz
Art 1
Dem in Paris am 13. Januar 1993 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.