Gesetz - DüBV
Düngungsbeiratsverordnung - DüBV
§ 1 Errichtung und Aufgaben des Beirats
(1) Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.
(2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.
















