Gesetz - DüV
Düngeverordnung - DüV
Anlage 4 (zu § 3 Abs. 10)
Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 234
- 1.
- Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
- 2.
- Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
- 3.
- zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
- 4.
- Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle,
- 5.
- Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.
















