Gesetz - DüV
Düngeverordnung - DüV
Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich
gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (P(tief)2O(tief)5)(6 Jahre)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 240)

Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr: ...
Beginn und Ende des Düngejahres:
Eindeutige Bezeichnung des Betriebes:
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche:
Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten:
Datum der Erstellung:
1.Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt
mehrerer aufeinander folgender Jahre nach Anlage 7
2. Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr
Kilogramm/Hektar
3. Stickstoff: Düngejahr und zwei VorjahrePhosphat: Düngejahr und fünf Vorjahre
4.Vorjahr:- 
5.Vorjahr:- 
6.Vorjahr:- 
7.Vorjahr:  
8.Vorjahr:  
9.Düngejahr:  
10.Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr  

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