| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
| 1 | 2 | 3 |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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| 3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) | - a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - b)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen - c)
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern - d)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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| 4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) | - a)
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden - b)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten - c)
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen - d)
Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündbaren Stoffen ausgehen, beschreiben - e)
Gefahren, die bei der Anwendung des elektrischen Stroms entstehen, beschreiben - f)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen - g)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
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| 5 | Arbeitsabläufe planen und vorbereiten (§ 3 Nr. 5) | - a)
Vorlagen beurteilen, Umsetzbarkeit prüfen und den entsprechenden Verfahrensweg festlegen
| 3 | | | |
- b)
bei der Beurteilung von Vorlagen die unterschiedliche Reaktion der Dekorbrandtechnik berücksichtigen - c)
bei der Beurteilung von Vorlagen drucktechnische Kriterien berücksichtigen
| | | 3 | |
- d)
Materialien und Verarbeitungsprozesse entsprechend ihrer spezifischen Art, Eigenschaften und Einsatzbereiche auswählen und vorgeben
| 10 | | | |
- e)
Farben unter Berücksichtigung der Drucktechnik auswählen sowie Druckreihenfolge festlegen
| | | | 3 |
| 6 | Vorlagen umsetzen (§ 3 Nr. 6) | - a)
Kontur zeichnen und pausen
| 14 | | | |
- b)
Farbauszüge von Strichvorlagen manuell und rechnergestützt herstellen
| 18 | | | 5 |
- c)
Strichpunktlithographien herstellen
| | 5 | | |
- d)
Farbauszüge mit Flächen und Verläufen manuell und rechnergestützt herstellen
| | 15 | | 5 |
- e)
Farbauszüge für Dekore mit Kontur, Strich, Strichpunkt, Fläche und Verlauf manuell und rechnergestützt herstellen - f)
Arbeitsergebnisse auf Einhaltung der Vorgaben und Eignung für die weitere Verarbeitung prüfen und beurteilen
| | | 5 | 9 |
| 7 | Reproteilprodukte herstellen und bearbeiten (§ 3 Nr. 7) | - a)
Kontaktkopien herstellen - b)
Halbton-, Strich- und Rasteraufnahmen in verschiedenen Maßstäben herstellen - c)
Aufnahmematerialien entwickeln - d)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
| 4 | 6 | | |
- e)
Korrekturen manuell ausführen
| | | 2 | |
- f)
Tonwerte gerätetechnisch korrigieren
| | | | 4 |
- g)
durch manuelle Techniken Begrenzungen von Bilddarstellungen und Änderungen von Zeichnungsdetails ausführen - h)
gerätetechnisch Bild- und Zeichnungselemente freistellen, entfernen und ergänzen
| | | 2 | 6 |
| 8 | Dekor einrichten (§ 3 Nr. 8) | - a)
Biegung der zu dekorierenden Teile abnehmen - b)
Hilfskontur aufbringen
| | | 14 | |
- c)
Abwicklung abnehmen und zeichnen - d)
Paßgenauigkeit der Abwicklung prüfen und beurteilen - e)
Kontur in Abwicklung einpassen - f)
Abwicklung korrigieren
| | | | 10 |
- g)
Schrift paßgerecht montieren
| 3 | | | |
- h)
Dekorvorlagen für verschieden geformte Artikel umarbeiten und einpassen - i)
Dekorelemente montieren - k)
Einrichtungsmontage auf Paßgenauigkeit und Vollständigkeit prüfen und korrigieren - l)
Dekor auf Paßgenauigkeit und Vollständigkeit prüfen
| | | | 10 |