Gesetz - DekoAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dekorvorlagenhersteller/zur Dekorvorlagenherstellerin
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dekorvorlagenhersteller/zur Dekorvorlagenherstellerin
(Fundstelle: BGBl. I 1994, 3830 - 3832)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
123
1234
1Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
(§ 3 Nr. 3)
a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
b)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Nr. 4)
a)
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
b)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
c)
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
d)
Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündbaren Stoffen ausgehen, beschreiben
e)
Gefahren, die bei der Anwendung des elektrischen Stroms entstehen, beschreiben
f)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
g)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5Arbeitsabläufe planen und vorbereiten
(§ 3 Nr. 5)
a)
Vorlagen beurteilen, Umsetzbarkeit prüfen und den entsprechenden Verfahrensweg festlegen
3   
b)
bei der Beurteilung von Vorlagen die unterschiedliche Reaktion der Dekorbrandtechnik berücksichtigen
c)
bei der Beurteilung von Vorlagen drucktechnische Kriterien berücksichtigen
  3 
d)
Materialien und Verarbeitungsprozesse entsprechend ihrer spezifischen Art, Eigenschaften und Einsatzbereiche auswählen und vorgeben
10   
e)
Farben unter Berücksichtigung der Drucktechnik auswählen sowie Druckreihenfolge festlegen
   3
6Vorlagen umsetzen
(§ 3 Nr. 6)
a)
Kontur zeichnen und pausen
14   
b)
Farbauszüge von Strichvorlagen manuell und rechnergestützt herstellen
18  5
c)
Strichpunktlithographien herstellen
 5  
d)
Farbauszüge mit Flächen und Verläufen manuell und rechnergestützt herstellen
 15 5
e)
Farbauszüge für Dekore mit Kontur, Strich, Strichpunkt, Fläche und Verlauf manuell und rechnergestützt herstellen
f)
Arbeitsergebnisse auf Einhaltung der Vorgaben und Eignung für die weitere Verarbeitung prüfen und beurteilen
  59
7Reproteilprodukte herstellen und bearbeiten
(§ 3 Nr. 7)
a)
Kontaktkopien herstellen
b)
Halbton-, Strich- und Rasteraufnahmen in verschiedenen Maßstäben herstellen
c)
Aufnahmematerialien entwickeln
d)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
46  
e)
Korrekturen manuell ausführen
  2 
f)
Tonwerte gerätetechnisch korrigieren
   4
g)
durch manuelle Techniken Begrenzungen von Bilddarstellungen und Änderungen von Zeichnungsdetails ausführen
h)
gerätetechnisch Bild- und Zeichnungselemente freistellen, entfernen und ergänzen
  26
8Dekor einrichten
(§ 3 Nr. 8)
a)
Biegung der zu dekorierenden Teile abnehmen
b)
Hilfskontur aufbringen
  14 
c)
Abwicklung abnehmen und zeichnen
d)
Paßgenauigkeit der Abwicklung prüfen und beurteilen
e)
Kontur in Abwicklung einpassen
f)
Abwicklung korrigieren
   10
g)
Schrift paßgerecht montieren
3   
h)
Dekorvorlagen für verschieden geformte Artikel umarbeiten und einpassen
i)
Dekorelemente montieren
k)
Einrichtungsmontage auf Paßgenauigkeit und Vollständigkeit prüfen und korrigieren
l)
Dekor auf Paßgenauigkeit und Vollständigkeit prüfen
   10

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