Gesetz - DeutschePostbankAGWidAnO 2006
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in beihilferechtlichen Angelegenheiten aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG
III. Schlussvorschriften
Diese Anordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG vom 28. August 2003 (BGBl. I S. 1953) außer Kraft.
















