Gesetz - DEV 2012
Datenerhebungsverordnung 2012 - DEV 2012
§ 11 Übermittlungsfrist
Der Betreiber ist verpflichtet, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Datenmitteilung bis zum 6. Oktober 2006 an die zuständige Behörde zu übermitteln.

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