Gesetz - DHMG
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
§ 18 Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung
(1) Bei der unselbständigen Stiftung werden gebildet
- 1.
- der Stiftungsrat,
- 2.
- der wissenschaftliche Beraterkreis.
(2) Die unselbständige Stiftung hat eine Direktorin oder einen Direktor.
















