Gesetz - DiätenGÄndG 2
Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968
Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968
Inhaltsverzeichnis

DiätenGÄndG 2

Ausfertigungsdatum: 02.09.1974

Vollzitat:

"Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968 vom 2. September 1974 (BGBl. I S. 2151)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 6. 9.1974 +++)
§ 1 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Inhaltsverzeichnis

Schlußformel 

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

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