Gesetz - DLKonjStatG
Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG
§ 2 Erhebungsbereiche
Die Erhebungen erstrecken sich auf die nachfolgend genannten Dienstleistungsbereiche nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung:
1.
Abschnitt H – Verkehr und Lagerei
2.
Abschnitt J – Information und Kommunikation
3.
Abschnitt M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen – ohne Abteilung 72, Abteilung 75 und Gruppe 70.1
4.
Abschnitt N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – ohne Abteilung 77 und Gruppe 81.3.

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