Gesetz - DLKonjStatG
Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
Beginnend mit der Erhebung für das zweite Kalendervierteljahr des Jahres 2007 werden vierteljährlich folgende Merkmale erhoben:
1.
im Vierteljahr erzielte Umsätze und Einnahmen aus selbstständiger Arbeit,
2.
Zahl der Beschäftigten am Ende des Vierteljahres, bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Ländern zusätzlich untergliedert nach Ländern,
3.
während der zwölf Monate vor dem Ende des Vierteljahres hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit.

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