Gesetz - DLKonjStatG
Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG
§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
- Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit,
- 2.
- Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
















