Gesetz - DLKonjStatG
Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG
§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
1.
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit,
2.
Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

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