Gesetz - DW-SVV
DW-Sitzverlegungsverordnung - DW-SVV
§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung
Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.

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