Gesetz
Gesetz - 1. EheRG
Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts
Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet