Gesetz - EichG
Gesetz über das Meß- und Eichwesen
§ 13a Kostenerhebung
Für
- 1.
- Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8 bis 10, 21 und 25,
- 2.
- die Prüfung von Normalgeräten und Prüfungshilfsmitteln,
- 3.
- Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes
- 4.
- (weggefallen)