Gesetz - EinlBehPostAnO
Anordnung zur Bestimmung der Einleitungsbehörden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
II.
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.