Gesetz - ElektroTechMstrV
Elektrotechnikermeisterverordnung - ElektroTechMstrV
§ 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
(1) Die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- 1.
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
- 2.
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- 3.
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
- 4.
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
(2) Für die Meisterprüfung in Teil I im Elektrotechniker-Handwerk werden die Schwerpunkte Energie- und Gebäudetechnik, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie Systemelektronik gebildet; der Prüfling hat einen dieser Schwerpunkte auszuwählen.