Gesetz - EnEV
Energieeinsparverordnung - EnEV
Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9)
Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude

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