Gesetz - EnSiG 1975
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
§ 7 Einzelweisungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann, soweit die Ausführung der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen den Ländern obliegt, Einzelweisungen erteilen, wenn dies zur Sicherung einer regional ausgeglichenen Versorgung erforderlich ist und die Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen sich auf mehr als ein Land erstrecken.

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