Gesetz - ZDG
Zivildienstgesetz - ZDG
§ 1 Aufgaben des Zivildienstes
Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet