Gesetz - ERVVOBVerwG/BFH
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof
§ 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation
Beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof können ab dem 1. Dezember 2004 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.

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