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Gesetz - EuRAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Teil 1
-
§ 1 Persönlicher Anwendungsbereich
Teil 2
Abschnitt 1
-
§ 2 Niederlassung
-
§ 3 Antrag
-
§ 4 Verfahren
Abschnitt 2
-
§ 5 Berufsbezeichnung
-
§ 6 Berufliche Stellung
-
§ 7 Berufshaftpflichtversicherung
-
§ 8 Sozietät im Herkunftsstaat
Abschnitt 3
-
§ 9 Mitteilungspflichten, rechtliches Gehör
-
§ 10 Zustellungen
Teil 3
Abschnitt 1
-
§ 11 Voraussetzungen
-
§ 12 Nachweis der Tätigkeit
Abschnitt 2
-
§ 13 Voraussetzungen
-
§ 14 Nachweise
-
§ 15 Gespräch
Teil 4
-
§ 16 Eignungsprüfung
-
§ 17 Zweck der Eignungsprüfung
-
§ 18 Prüfungsamt
-
§ 19 Zulassung zur Prüfung
-
§ 20 Prüfungsfächer
-
§ 21 Prüfungsleistungen
-
§ 22 Prüfungsentscheidung
-
§ 23 Einwendungen
-
§ 24 Wiederholung der Prüfung
Teil 5
-
§ 25 Vorübergehende Tätigkeit
-
§ 26 Berufsbezeichnung, Nachweis der Rechtsanwaltseigenschaft
-
§ 27 Rechte und Pflichten
-
§ 28 Vertretung und Verteidigung im Bereich der Rechtspflege
-
§ 29 Nachweis des Einvernehmens, Widerruf
-
§ 30 Besonderheiten bei Verteidigung
-
§ 31 Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
-
§ 32 Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer
-
§ 33 Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen
-
§ 34 Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen, vorläufige anwaltsgerichtliche Maßnahmen
-
§ 34a Mitteilungspflichten
Teil 6
-
§ 35 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
-
§ 36 Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates
-
§ 37 Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in anderen Staaten
-
§ 38 Übermittlung personenbezogener Informationen über in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte
-
§ 38a Statistik
-
§ 39 Gebühren und Auslagen
Teil 7
-
§ 40 Ermächtigungen
-
§ 41 Übertragung von Befugnissen
Teil 8
-
§ 42 Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches
-
§ 43 Übergangsregelungen
-
Anlage zu § 1
Rechtsanwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
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