Gesetz - EuropolG
Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz)
§ 4 Analysedateien
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 Satz 2 des Beschlusses 2009/371/JI übermittelt das Bundeskriminalamt nur solche Daten, die von ihm zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten verarbeitet werden dürfen.