Gesetz - EUZBBGVbg
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Anlage 1 Vorhaben
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2180
Außer den in Ziffer I Nr. 2 Buchstabe d letzter Absatz, Ziffer V und Ziffer VI der Vereinbarung genannten Vorhaben sind Vorhaben im Sinn der Vereinbarung:
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- Vorschläge für Rechtsetzung in der 1. Säule (einschließlich geänderter Vorschläge)
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- Mitteilungen/Stellungnahmen der KOM
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- Berichte
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- Aktionspläne
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- Grünbücher
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- Weißbücher
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- Politische Programme
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- Vorschläge für Rechtsetzung in der 3. Säule (einschließlich geänderter Vorschläge)
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- Empfehlungen
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- Institutionelle Vereinbarungen
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- EU-Haushalt und Finanzplanung.