Gesetz - EWMV
Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 416 - 418)


     
 Mantelbogen Schlüsselnummer
 
 – Erhebungsjahr ……… Betriebsart 
 – Bezugsjahr ………
Der ausgefüllte Fragebogen ist zurückzusenden an:
 Kennziffer/AZ der entgegennehmenden Stelle 
   
   
     
Nach den §§ 2 und 3 in Verbindung mit § 5 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) gebe ich für Zwecke der Ernährungsvorsorge und der Ernährungssicherstellung folgende Meldung ab:
Angaben zur Betriebsstätte
(für räumlich getrennte Betriebsstätten ist jeweils ein Mantelbogen auszufüllen)
01Name der Betriebsstätte:
02Straße:Hausnummer:
03PLZ:Ort:Postfach:
04Telefon (Vorwahl/Rufnummer):Telefax:
05Mobiltelefon (Vorwahl/Rufnummer): 
06E-Mail-Adresse:Internet: www.
Abweichende Postadresse
07Straße:Hausnummer:
08PLZ:Ort:Postfach:
Angaben zum Betriebsinhaber bzw. Leiter, Geschäftsführer oder Betriebsstättenleiter
09Name, Vorname, Funktion:
10Telefon (Vorwahl/Rufnummer):Mobiltelefon (Vorwahl/Rufnummer):E-Mail:
   
Für Rückfragen der Behörde beim Meldepflichtigen steht zur Verfügung
Falls abweichend zu Punkt 09
11Name, Vorname, Funktion:
12Telefon (Vorwahl/Rufnummer):Mobiltelefon (Vorwahl/Rufnummer):E-Mail:
   


BetriebsartenKenn-Nummern
13Welche meldepflichtigen Betriebsart(en) betreiben Sie? 
14Bitte tragen Sie die im Merkblatt angegebenen Kenn-Nummer(n) der entsprechenden Betriebsart(en) ein. 
15Für räumlich getrennte Betriebsstätten ist jeweils ein Mantelbogen auszufüllen. 


Wasserverbrauch der Betriebsstätte (Bezugsjahr ….….)
Gesamtmenge, die für die Produktion notwendig ist.
(Kühl- und Brauchwasser, Wasser für das Produkt)
Jahresverbrauch
16aus öffentlicher Versorgung
17aus nicht öffentlicher Versorgung (Brunnen, Selbstgewinnung)
18Wie lange kann die Produktion bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung aufrechterhalten werden?Tage
Stunden


Energieverbrauch und Energieerzeugung der Betriebsstätte (Bezugsjahr ….….)Jahresverbrauch
19Verbrauch Erdgas einschließlich aufbereitetem Biogas aus externer Zufuhr
(10 kWh = 1 m³)
20Verbrauch Fernwärme
(1 MWh = 3 600 MJ = 3 600 000 kJ)
MWh
21Verbrauch Flüssiggas
22Verbrauch Heizöl leichtl
23Verbrauch Heizöl schwerl
24Verbrauch Biogas aus Eigenerzeugung
(Nichtzutreffendes bitte streichen)
 kWh
 
25Verbrauch Strom aus öffentlichem NetzkWh
26Eigene Stromerzeugung aus: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
 Wasserkraftanlage (Wasserturbine)
 Biogasanlage
 Fotovoltaik-Anlage
 Blockheizkraftwerk
 sonstige Brennstoffe

kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
 Gesamtsumme:kWh
27davon EigenverbrauchkWh
28Kann der Strom aus Eigenerzeugung unabhängig vom öffentlichen Stromnetz genutzt werden (Insellösung)?
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 ja  nein
29Notstromaggregat/Netzersatzanlage vorhanden?
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 ja  nein
30NennleistungkVA
31Art des Brennstoffes
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 Benzin Heizöl Diesel
32Bedarfsmengel/Std.l/Std.l/Std.
33Anschluss für externes Notstromaggregat/
Netzersatzanlage an das Betriebsnetz vorhanden?
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 ja  nein
AnschlusswertkVA
34In welchem Umfang kann nach Ihrer Einschätzung der Betrieb bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes aufrechterhalten werden?
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
 in vollem Umfang (90 – 100 %)
 eingeschränkt (50 – 90 %)
 stark eingeschränkt (unter 50 %)
35Wie lange kann der Betrieb nach Ihrer Einschätzung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes aufrechterhalten werden?Tage
Stunden
35aWie lange kann die Produktion nach Ihrer Einschätzung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes aufrechterhalten werden?Tage
Stunden


Produktionsauslastung
36Arbeitstage je Woche 
37Schichtbetrieb
 ja nein
38Anzahl der Schichten je Tag 
Raum für Anmerkungen
39



 
Ich versichere, dass die Angaben (einschließlich der auf meine Betriebsart/-arten bezogenen Angaben) vollständig und richtig sind. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Meldepflicht für Zwecke der Ernährungsvorsorge können nach § 7 Absatz 1 EWMV i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) als Ordnungswidrigkeit und in schweren Fällen nach § 7 Absatz 2 EWMV i. V. m. § 15 EVG als Straftat geahndet werden.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Meldepflicht für Zwecke der Ernährungssicherstellung liegt eine Zuwiderhandlung nach § 7 Absatz 3 EWMV i. V. m. § 22 des Ernährungssicherstellungsgesetzes vor, die nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 1954 als Straftat geahndet wird oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Mir ist bekannt, dass – sofern ich keine anderweitigen Erklärungen abgebe – im Falle unterschiedlicher Zuständigkeiten für die Ernährungsvorsorge und die Ernährungssicherstellung diejenige Stelle, bei der die Meldung eingeht, diese zur Vereinfachung an die andere zuständige Stelle weiterleiten wird.
Ort, DatumUnterschrift des Meldepflichtigen und Firmenstempel
  
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten auch bei regional begrenzten Krisen im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge genutzt werden können. Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit widerrufen kann.

Ort, DatumUnterschrift des Meldepflichtigen und Firmenstempel
  

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

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