Gesetz - EzHdlAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
Anlage 1 (zu § 8)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin - Sachliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin - Zeitliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin - Sachliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1812 - 1819)
Abschnitt I: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 | |||
Lfd.Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Funktion des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft erklären |
b) | Leistungen des Einzelhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
d) | Formen der Zusammenarbeit im Einzelhandel an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären | ||
1.2 | Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern |
b) | Konkurrenzbeobachtungen durchführen, bei Auswertungen mitwirken | ||
1.3 | Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen |
b) | organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche erklären | ||
c) | Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
d) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben | ||
1.4 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen | ||
c) | lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen | ||
d) | arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten | ||
e) | wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere darstellen | ||
f) | Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen | ||
g) | Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären | ||
1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.6 | Umweltschutz (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2 | Information und Kommunikation (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 8 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes nutzen |
b) | Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten | ||
c) | Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen | ||
2.2 | Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation (§ 8 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen |
b) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten | ||
c) | interne Kooperation mitgestalten | ||
d) | Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen | ||
e) | Methoden des selbständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen | ||
f) | Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
g) | Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben | ||
h) | Rückmeldungen geben und entgegennehmen | ||
3 | Warensortiment (§ 8 Abs. 1 Nr. 3) | a) | Warenbereich als Teil des betrieblichen Warensortiments darstellen |
b) | Kunden über die Warenbereiche im Ausbildungsbetrieb informieren | ||
c) | Struktur des betrieblichen Warenbereichs in Warengruppen darstellen | ||
d) | Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbereichs unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen | ||
e) | Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren eines Warenbereichs, auch in einer fremden Sprache, anwenden | ||
f) | Warenkennzeichnungen berücksichtigen und für die Information von Kunden nutzen | ||
4 | Grundlagen von Beratung und Verkauf (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 8 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen |
b) | Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen | ||
c) | durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen | ||
4.2 | Kommunikation mit Kunden (§ 8 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | auf Erwartungen und Wünsche des Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen |
b) | auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren | ||
c) | im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen | ||
d) | Fragetechniken einsetzen | ||
e) | Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden | ||
f) | auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren | ||
g) | Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden | ||
h) | zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen | ||
i) | Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten | ||
4.3 | Beschwerde und Reklamation (§ 8 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen |
b) | und betriebliche Regelungen anwenden bei der Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Umtausch mitwirken | ||
5 | Servicebereich Kasse (§ 8 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Kassieren (§ 8 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten |
b) | kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen | ||
c) | die Bedeutung von Kundenansprache im Kassenbereich berücksichtigen | ||
d) | Kaufbelege erstellen | ||
e) | Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln | ||
5.2 | Kassenabrechnung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | Kasse abrechnen |
b) | Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten | ||
c) | Ursachen für Kassendifferenzen feststellen | ||
6 | Marketinggrundlagen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Werbemaßnahmen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung erläutern |
b) | Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens einsetzen | ||
c) | über Werbeaktionen informieren | ||
6.2 | Warenpräsentation (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen |
b) | Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren | ||
6.3 | Kundenservice (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.3) | a) | an Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit mitwirken |
b) | Mittel zur Kundenbindung nutzen | ||
6.4 | Preisbildung (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.4) | a) | Elemente der Preisgestaltung erläutern |
b) | Folgen von Preisänderungen darstellen | ||
c) | Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen | ||
7 | Warenwirtschaft (§ 8 Abs. 1 Nr. 7) | ||
7.1 | Grundlagen der Warenwirtschaft (§ 8 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern |
b) | Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen | ||
c) | Möglichkeiten der Datenerfassung und -Verarbeitung nutzen | ||
d) | rechtliche Vorschriften und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten | ||
7.2 | Bestandskontrolle, Inventur (§ 8 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) | artikelgenaue und zeitnahe Erfassung von Warenbewegungen als Grundlage der Steuerung und Kontrolle des Warenflusses berücksichtigen |
b) | warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und das Verkaufs prüfen | ||
c) | Bestände auf Menge und Qualität kontrollieren | ||
d) | betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl einleiten | ||
e) | bei Inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten | ||
f) | zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen | ||
7.3 | Wareneingang, Warenlagerung (§ 8 Abs. 1 Nr. 7.3) | a) | Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten |
b) | Verpackung auf Transportschäden kontrollieren, bei Schäden betriebsübliche Maßnahmen einleiten | ||
c) | rechtliche Vorschriften bei der Warenannahme beachten | ||
d) | Waren lagern und pflegen; rechtliche Vorschriften berücksichtigen | ||
e) | Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften einsetzen und pflegen | ||
8 | Grundlagen des Rechnungswesens (§ 8 Abs. 1 Nr. 8) | ||
8.1 | Rechenvorgänge in der Praxis (§ 8 Abs. 1 Nr. 8.1) | a) | verkaufsbezogene Geschäftsvorgänge rechnerisch bearbeiten |
b) | Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen | ||
c) | für Berechnungen erforderliche Hilfsmittel nutzen | ||
d) | Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern | ||
8.2 | Kalkulation (§ 8 Abs. 1 Nr. 8.2) | a) | Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen |
b) | die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden | ||
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 | |||
Lfd.Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Warenannahme, Warenlagerung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) | ||
1.1 | Bestandssteuerung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1.1) | a) | Auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das Betriebsergebnis analysieren |
b) | bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes mitwirken, Warenwirtschaftssystem nutzen | ||
c) | Vollständigkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung saisonaler, aktions- und frequenzbedingter Schwankungen kontrollieren und Maßnahmen einleiten | ||
1.2 | Warenannahme und -kontrolle (§ 8 Abs. 2 Nr. 1.2) | a) | Regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme anwenden |
b) | Reklamationen in der Warenannahme aufnehmen und unter Einhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bearbeiten | ||
c) | Maßnahmen bei Bruch, Verderb und Schwund bei vorgelagerten Logistikstufen einleiten | ||
1.3 | Warenlagerung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1.3) | a) | Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen anwenden |
b) | Ware im Verkaufsraum, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Werbewirksamkeit lagern | ||
2 | Beratung und Verkauf (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) | ||
2.1 | Beratungs- und Verkaufsgespräche (§ 8 Abs. 2 Nr. 2.1) | a) | Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs im Ausbildungsbetrieb nach Breite und Tiefe darstellen |
b) | Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbereichs informieren | ||
c) | Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch herausstellen | ||
d) | Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen sowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Waren informieren | ||
e) | Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsargument nutzen | ||
f) | im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermitteln | ||
g) | Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden | ||
h) | Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen | ||
i) | Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit erläutern | ||
k) | Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen | ||
2.2 | Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 8 Abs. 2 Nr. 2.2) | a) | Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Interessen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert handeln |
b) | Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation entsprechend der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen lösen | ||
2.3 | Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2.3) | a) | im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigen |
b) | mit emotional geprägten Situationen im Verkauf umgehen | ||
c) | Stresssituationen im Verkauf bewältigen | ||
d) | Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln | ||
e) | Strategien im Umgang mit schwierigen Kunden anwenden | ||
3 | Kasse (§ 8 Abs. 2 Nr. 3) | ||
3.1 | Service an der Kasse (§ 8 Abs. 2 Nr. 3.1) | a) | Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen |
b) | Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten | ||
c) | Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten erläutern, das eigene Verhalten danach ausrichten | ||
3.2 | Kassensystem und Kassieren (§ 8 Abs. 2 Nr. 3.2) | a) | unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem begründen; Kassierfunktionen anwenden |
b) | Bedeutung der Kassen für die Warenwirtschaftliche Analyse erläutern; Kassenberichte hinsichtlich Artikel, Zahlungsmittel und Personaleinsatz auswerten | ||
c) | Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von monetären und nichtmonetären Zahlungsmitteln beachten | ||
d) | betriebsübliche Vorschriften zum Umgang mit Fremdwährungen anwenden | ||
e) | Stresssituationen an der Kasse bewältigen | ||
f) | bei der Zusammenfassung der Kassenberichte, der Vorbereitung des Geldtransports und der Wechselgeldbereitstellung mitwirken | ||
g) | bei Systemstörungen Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten | ||
3.3 | Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 8 Abs. 2 Nr. 3.3) | a) | Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Interessen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert handeln |
b) | Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation entsprechend der rechtlichen und betrieblichen Regelungen lösen | ||
4 | Marketingmaßnahmen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4) | ||
4.1 | Werbung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4.1) | a) | an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung mitwirken, Ergebnisse auswerten; Auswahl von Werbemitteln und Werbeträgern begründen |
b) | Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern sowie Werbekosten und Werbeerfolg an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | bei Werbeerfolgskontrollen mitwirken | ||
4.2 | visuelle Verkaufsförderung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4.2) | a) | Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung nutzen, Wirkungen typischer Techniken darstellen |
b) | Grundlagen der Sinneswahrnehmung und verkaufspsychologischer Erkenntnisse sowie daraus resultierende Anforderungen an die Gestaltung der Warenpräsentation erklären | ||
c) | Erwartungen der Kunden bei der Warenpräsentation berücksichtigen | ||
4.3 | Kundenbindung, Kundenservice (§ 8 Abs. 2 Nr. 4.3) | a) | Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachten |
b) | Geschenkverpackung anbieten | ||
c) | beim Einsatz von besonderen Formen des Kundenservice im Ausbildungsbetrieb mitwirken | ||
d) | bei der Planung und Durchführung von Sonderaktionen mitwirken |
Ausbildungsrahmenplan | |
für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin | |
- zeitliche Gliederung - | |
1. Ausbildungsjahr | |
A | |
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment sind während des gesamten ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln. | |
B | |
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
1.1 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, |
1.2 | Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt, |
1.3 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, |
1.4 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, |
2.1 | Informations- und Kommunikationssysteme, |
7.1 | Grundlagen der Warenwirtschaft |
zu vermitteln. | |
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
1.6 | Umweltschutz, |
4.1 | kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten, |
4.2 | Kommunikation mit Kunden, |
6.1 | Werbemaßnahmen, |
6.2 | Warenpräsentation |
zu vermitteln. | |
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, |
5.1 | Kassieren, |
5.2 | Kassenabrechnung, |
8.1 | Rechenvorgänge in der Praxis |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition | |
7.1 | Grundlagen der Warenwirtschaft |
fortzuführen. | |
2. Ausbildungsjahr | |
A | |
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment sind während des gesamten zweiten Ausbildungsjahres fortzuführen. | |
B | |
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
4.3 | Beschwerde und Reklamation, |
6.3 | Kundenservice |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
1.6 | Umweltschutz, |
4.1 | kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten, |
4.2 | Kommunikation mit Kunden, |
6.1 | Werbemaßnahmen, |
6.2 | Warenpräsentation |
fortzuführen. | |
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
6.4 | Preisbildung, |
7.2 | Bestandskontrolle, Inventur, |
7.3 | Wareneingang, Warenlagerung, |
8.2 | Kalkulation |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |
1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, |
2.1 | Informations- und Kommunikationssysteme, |
5.1 | Kassieren, |
5.2 | Kassenabrechnung, |
7.1 | Grundlagen der Warenwirtschaft, |
8.1 | Rechenvorgänge in der Praxis |
fortzuführen. | |
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen einer der vier Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 8 Abs. 2 | |
1. | Warenannahme, Warenlagerung, |
2. | Beratung und Verkauf, |
3. | Kasse, |
4. | Marketingmaßnahmen |
zu vermitteln. |