Gesetz - EzHdlAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
Anlage 1 (zu § 8)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin - Sachliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1812 - 1819)

Abschnitt I: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1
Lfd.Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1Der Ausbildungsbetrieb (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) 
1.1Bedeutung und Struktur des Einzelhandels (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.1)a)Funktion des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft erklären
b)Leistungen des Einzelhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d)Formen der Zusammenarbeit im Einzelhandel an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären
1.2Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.2)a)Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern
b)Konkurrenzbeobachtungen durchführen, bei Auswertungen mitwirken
1.3Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.3)a)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
b)organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche erklären
c)Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb darstellen
d)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.4Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.4)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
c)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
d)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
e)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere darstellen
f)Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen
g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.5)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.6Umweltschutz (§ 8 Abs. 1 Nr. 1.6)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Information und Kommunikation (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) 
2.1Informations- und Kommunikationssysteme (§ 8 Abs. 1 Nr. 2.1)a)Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes nutzen
b)Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten
c)Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen
2.2Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation (§ 8 Abs. 1 Nr. 2.2)a)Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen
b)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
c)interne Kooperation mitgestalten
d)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
e)Methoden des selbständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen
f)Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
g)Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben
h)Rückmeldungen geben und entgegennehmen
3Warensortiment (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)a)Warenbereich als Teil des betrieblichen Warensortiments darstellen
b)Kunden über die Warenbereiche im Ausbildungsbetrieb informieren
c)Struktur des betrieblichen Warenbereichs in Warengruppen darstellen
d)Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbereichs unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen
e)Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren eines Warenbereichs, auch in einer fremden Sprache, anwenden
f)Warenkennzeichnungen berücksichtigen und für die Information von Kunden nutzen
4Grundlagen von Beratung und Verkauf (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) 
4.1kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 8 Abs. 1 Nr. 4.1)a)die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
b)Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen
c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen
4.2Kommunikation mit Kunden (§ 8 Abs. 1 Nr. 4.2)a)auf Erwartungen und Wünsche des Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen
b)auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
c)im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
d)Fragetechniken einsetzen
e)Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
f)auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
g)Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
h)zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen
i)Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten
4.3Beschwerde und Reklamation (§ 8 Abs. 1 Nr. 4.3)a)Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen
b)und betriebliche Regelungen anwenden bei der Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Umtausch mitwirken
5Servicebereich Kasse (§ 8 Abs. 1 Nr. 5) 
5.1Kassieren (§ 8 Abs. 1 Nr. 5.1)a)Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten
b)kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen
c)die Bedeutung von Kundenansprache im Kassenbereich berücksichtigen
d)Kaufbelege erstellen
e)Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
5.2Kassenabrechnung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5.2)a)Kasse abrechnen
b)Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
c)Ursachen für Kassendifferenzen feststellen
6Marketinggrundlagen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6) 
6.1Werbemaßnahmen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.1)a)Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung erläutern
b)Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens einsetzen
c)über Werbeaktionen informieren
6.2Warenpräsentation (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.2)a)Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen
b)Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren
6.3Kundenservice (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.3)a)an Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit mitwirken
b)Mittel zur Kundenbindung nutzen
6.4Preisbildung (§ 8 Abs. 1 Nr. 6.4)a)Elemente der Preisgestaltung erläutern
b)Folgen von Preisänderungen darstellen
c)Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen
7Warenwirtschaft (§ 8 Abs. 1 Nr. 7) 
7.1Grundlagen der Warenwirtschaft (§ 8 Abs. 1 Nr. 7.1)a)Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen
c)Möglichkeiten der Datenerfassung und -Verarbeitung nutzen
d)rechtliche Vorschriften und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten
7.2Bestandskontrolle, Inventur (§ 8 Abs. 1 Nr. 7.2)a)artikelgenaue und zeitnahe Erfassung von Warenbewegungen als Grundlage der Steuerung und Kontrolle des Warenflusses berücksichtigen
b)warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und das Verkaufs prüfen
c)Bestände auf Menge und Qualität kontrollieren
d)betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl einleiten
e)bei Inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten
f)zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
7.3Wareneingang, Warenlagerung (§ 8 Abs. 1 Nr. 7.3)a)Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten
b)Verpackung auf Transportschäden kontrollieren, bei Schäden betriebsübliche Maßnahmen einleiten
c)rechtliche Vorschriften bei der Warenannahme beachten
d)Waren lagern und pflegen; rechtliche Vorschriften berücksichtigen
e)Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften einsetzen und pflegen
8Grundlagen des Rechnungswesens (§ 8 Abs. 1 Nr. 8) 
8.1Rechenvorgänge in der Praxis (§ 8 Abs. 1 Nr. 8.1)a)verkaufsbezogene Geschäftsvorgänge rechnerisch bearbeiten
b)Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen
c)für Berechnungen erforderliche Hilfsmittel nutzen
d)Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern
8.2Kalkulation (§ 8 Abs. 1 Nr. 8.2)a)Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen
b)die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2
Lfd.Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1Warenannahme, Warenlagerung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) 
1.1Bestandssteuerung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1.1)a)Auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das Betriebsergebnis analysieren
b)bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes mitwirken, Warenwirtschaftssystem nutzen
c)Vollständigkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung saisonaler, aktions- und frequenzbedingter Schwankungen kontrollieren und Maßnahmen einleiten
1.2Warenannahme und -kontrolle (§ 8 Abs. 2 Nr. 1.2)a)Regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme anwenden
b)Reklamationen in der Warenannahme aufnehmen und unter Einhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bearbeiten
c)Maßnahmen bei Bruch, Verderb und Schwund bei vorgelagerten Logistikstufen einleiten
1.3Warenlagerung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1.3)a)Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen anwenden
b)Ware im Verkaufsraum, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Werbewirksamkeit lagern
2Beratung und Verkauf (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) 
2.1Beratungs- und Verkaufsgespräche (§ 8 Abs. 2 Nr. 2.1)a)Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs im Ausbildungsbetrieb nach Breite und Tiefe darstellen
b)Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbereichs informieren
c)Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch herausstellen
d)Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen sowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Waren informieren
e)Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsargument nutzen
f)im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermitteln
g)Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
h)Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen
i)Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit erläutern
k)Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen
2.2Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 8 Abs. 2 Nr. 2.2)a)Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Interessen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert handeln
b)Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation entsprechend der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen lösen
2.3Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2.3)a)im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigen
b)mit emotional geprägten Situationen im Verkauf umgehen
c)Stresssituationen im Verkauf bewältigen
d)Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln
e)Strategien im Umgang mit schwierigen Kunden anwenden
3Kasse (§ 8 Abs. 2 Nr. 3) 
3.1Service an der Kasse (§ 8 Abs. 2 Nr. 3.1)a)Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen
b)Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten
c)Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten erläutern, das eigene Verhalten danach ausrichten
3.2Kassensystem und Kassieren (§ 8 Abs. 2 Nr. 3.2)a)unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem begründen; Kassierfunktionen anwenden
b)Bedeutung der Kassen für die Warenwirtschaftliche Analyse erläutern; Kassenberichte hinsichtlich Artikel, Zahlungsmittel und Personaleinsatz auswerten
c)Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von monetären und nichtmonetären Zahlungsmitteln beachten
d)betriebsübliche Vorschriften zum Umgang mit Fremdwährungen anwenden
e)Stresssituationen an der Kasse bewältigen
f)bei der Zusammenfassung der Kassenberichte, der Vorbereitung des Geldtransports und der Wechselgeldbereitstellung mitwirken
g)bei Systemstörungen Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten
3.3Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 8 Abs. 2 Nr. 3.3)a)Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Interessen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert handeln
b)Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation entsprechend der rechtlichen und betrieblichen Regelungen lösen
4Marketingmaßnahmen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4) 
4.1Werbung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4.1)a)an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung mitwirken, Ergebnisse auswerten; Auswahl von Werbemitteln und Werbeträgern begründen
b)Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern sowie Werbekosten und Werbeerfolg an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)bei Werbeerfolgskontrollen mitwirken
4.2visuelle Verkaufsförderung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4.2)a)Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung nutzen, Wirkungen typischer Techniken darstellen
b)Grundlagen der Sinneswahrnehmung und verkaufspsychologischer Erkenntnisse sowie daraus resultierende Anforderungen an die Gestaltung der Warenpräsentation erklären
c)Erwartungen der Kunden bei der Warenpräsentation berücksichtigen
4.3Kundenbindung, Kundenservice (§ 8 Abs. 2 Nr. 4.3)a)Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachten
b)Geschenkverpackung anbieten
c)beim Einsatz von besonderen Formen des Kundenservice im Ausbildungsbetrieb mitwirken
d)bei der Planung und Durchführung von Sonderaktionen mitwirken
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin
- zeitliche Gliederung -
 
1. Ausbildungsjahr
 
A
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment sind während des gesamten ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln.
 
B
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,
1.2Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,
1.3Organisation des Ausbildungsbetriebes,
1.4Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
2.1Informations- und Kommunikationssysteme,
7.1Grundlagen der Warenwirtschaft
zu vermitteln.
 
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.6Umweltschutz,
4.1kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
4.2Kommunikation mit Kunden,
6.1Werbemaßnahmen,
6.2Warenpräsentation
zu vermitteln.
 
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
5.1Kassieren,
5.2Kassenabrechnung,
8.1Rechenvorgänge in der Praxis
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
7.1Grundlagen der Warenwirtschaft
fortzuführen.
 
2. Ausbildungsjahr
A
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment sind während des gesamten zweiten Ausbildungsjahres fortzuführen.
 
B
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.3Beschwerde und Reklamation,
6.3Kundenservice
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.6Umweltschutz,
4.1kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
4.2Kommunikation mit Kunden,
6.1Werbemaßnahmen,
6.2Warenpräsentation
fortzuführen.
 
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.4Preisbildung,
7.2Bestandskontrolle, Inventur,
7.3Wareneingang, Warenlagerung,
8.2Kalkulation
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.1Informations- und Kommunikationssysteme,
5.1Kassieren,
5.2Kassenabrechnung,
7.1Grundlagen der Warenwirtschaft,
8.1Rechenvorgänge in der Praxis
fortzuführen.
 
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen einer der vier Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 8 Abs. 2
1.Warenannahme, Warenlagerung,
2.Beratung und Verkauf,
3.Kasse,
4.Marketingmaßnahmen
zu vermitteln.

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