Gesetz - FachkAußPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2195)

                               Muster
........................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte
Fachkauffrau für Außenwirtschaft
Herr/Frau .....................................................................
geboren am ............................ in ...................................
hat am ................................ die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für
Außenwirtschaft

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für
Außenwirtschaft vom 19. Juli 2005 (BGBl. I S. 2191) mit folgendem Ergebnis
bestanden:

Punkte *) Note
1. Außenwirtschaftliche und .............. ..............
volkswirtschaftliche Aspekte
2. Recht im Außenhandel .............. ..............
3. Unternehmen und Außenwirtschaft .............. ..............
4. Internationales Marketing .............. ..............
5. Im- und Exportabwicklung .............. ..............
6. Kommunikation und Organisation .............. ..............

(Im Fall des § 5: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde
gemäß § 5 im Hinblick auf die am ........ in ......... vor ....................
abgelegte Prüfung in dem Handlungsbereich .................. freigestellt.)

Datum ............................................
Unterschrift(en) .................................
(Siegel der zuständigen Stelle)
-----
*)
Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: ................

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