Gesetz - FachkAußPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.

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