Gesetz - FachkEinkPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Anlage 2 (zu § 8 Abs. 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 2896)
Muster
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau
und Logistik"
Herr/Frau .....................................................................
geboren am ............................. in .................................
hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/
Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau
Einkauf und Logistik" vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2892) mit folgenden
Ergebnissen bestanden:
Gesamtnote:
Punkte Note
I. Handlungsübergreifende Qualifikationen .....
1. Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing ..... .....
2. Logistik und Logistikstrategien ..... .....
3. Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie
Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik ..... .....
4. Rechtliche Gestaltung in Einkauf
und Logistik ..... .....
5. Personalführung, Team- und
Projektmanagement ..... .....
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Einkauf oder ..... .....
Logistik ..... .....
(Im Fall des § 7: "Der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin wurde
gemäß $ 7 im Hinblick auf die am ........................................... in
..... vor ....... abgelegte Prüfung von der/den Prüfungsleistung/en ...........
................. freigestellt.")
Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)
Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde: .......................
...............................................................................