Gesetz - FahrlG
Fahrlehrergesetz - FahrlG
§ 50 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft.
(2) § 22 Abs. 1 Satz 1 tritt zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.

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