Gesetz - FPersG
Fahrpersonalgesetz - FPersG
§ 4a Zuständigkeiten
Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.