Gesetz - FahrschAusbO 2012
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Anlage 7.2 (zu § 6 Absatz 2)
Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE und T
(§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1344;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

  
Fahrschule



  


Familienname:  
Vorname:  
Anschrift:  
Geburtsdatum:Beantragte Klasse(n):Vorbesitz der Klasse(n):


Grundausbildung
Es wird bescheinigt, dass an der Grundausbildung nach § 5 Abs. 2 FahrschAusbO teilgenommen wurde:

Für Klasse           

Für Klasse           

Besondere Ausbildungsfahrten und praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Es wird bescheinigt, dass während der Ausbildung an den nach § 5 Abs. 3 FahrschAusbO vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten wie folgt teilgenommen wurde:

Für Klasse            wurden
           Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen durchgeführt.
           Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen durchgeführt.
           Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit durchgeführt.

Für Klasse            wurden
           Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen durchgeführt.
           Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen durchgeführt.
           Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit durchgeführt.

Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach § 5 Abs. 5 FahrschAusbO wurde durchgeführt. (Gilt für die Klassen C1, C1E, C, CE und T)

Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach § 5 Abs. 5 FahrschAusbO wurde durchgeführt. (Gilt für die Klassen C1, C1E, C, CE und T)

Ja Nein

Ja Nein

Die Ausbildung wurde am                 abgeschlossen.

Die Ausbildung wurde am                 abgeschlossen.

Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen.



Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen.



                                                       
Ort, Datum
                                                            
Unterschrift des Fahrschulinhabers/
des verantwortlichen Leiters
                                                       
Unterschrift des Fahrschülers


 Besondere AusbildungsfahrtenA1
A2
A
B
A1 auf A2
A2 auf A
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
C1 und C1E
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
SoloZugGesamtSoloZugGesamt
1Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5


3


3


1


3


4


3


5


8
2Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)





4






2






1






1






1






2






1






2






3
3Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)


3



1



1



0



2



2



0



3



3

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