Gesetz - FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 323 Inhalt der Beschlussformel
Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch
- 1.
- die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme sowie
- 2.
- den Zeitpunkt, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet.