Gesetz - FEhrPensAnO
Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene
§ 3
(1)
(2)
(3) ... Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7.

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