Gesetz - FeiertEV
Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage
§ 1
Als gesetzliche Feiertage werden wieder eingeführt:
- Christi HimmelfahrtFronleichnam(für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung)Reformationstag(für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung)Allerheiligen(für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung)Buß- und Bettag(für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung).