Gesetz - FilmDigitV
Filmtheaterdigitalisierungsverordnung - FilmDigitV
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zuschüssen durch die Filmförderungsanstalt für die erstmalige technische Umstellung eines Filmtheaters mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland auf digitales Filmabspiel (Digitalisierung).