Gesetz - FilmVAusbV
Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung - FilmVAusbV
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Film- und Videolaboranten/zur Film- und Videolaborantin
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Film- und Videolaboranten/zur Film- und Videolaborantin
(Fundstelle: BGBl. I 1982, 1666 - 1669)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | ||||||
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1 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 1) | a) | Organisation und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreiben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||||
b) | die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Verhalten am Arbeitsplatz, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beschreiben | ||||||||
c) | die Produkte des Betriebs nennen und ihre Herstellungswege beschreiben | ||||||||
d) | die Stellung des Ausbildungsbetriebs im Wirtschaftsbereich Film und Fernsehen beschreiben | ||||||||
e) | Ausbildungsordnung und betrieblichen Ausbildungsplan erläutern | ||||||||
f) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag erläutern | ||||||||
2 | Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 2) | a) | die für den Ausbildungsbetrieb wesentlichen Bestimmungen der gesetzlichen und betrieblichen Arbeitsschutzvorschriften erläutern | ||||||
b) | für den Ausbildungsbereich geltende Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, erläutern | ||||||||
c) | unfallverursachendes Verhalten, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben | ||||||||
d) | Gefahren, die von Chemikalien, Gasen, Säuren und Laugen, vom elektrischen Strom und von Preßluft ausgehen, erläutern und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung nennen | ||||||||
e) | Brandverhütungs- und Feuerschutzeinrichtungen erläutern; Feuerlöscher einsetzen | ||||||||
f) | Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen | ||||||||
g) | Verhalten bei Unfällen beschreiben und Sofortmaßnahmen zur Erste-Hilfe-Leistung einleiten | ||||||||
h) | arbeitsplatzbezogene Ursachen der Umweltbelastung, -verschmutzung und -vergiftung sowie Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung nennen und berücksichtigen | ||||||||
i) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | ||||||||
k) | Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeitshygiene erläutern | ||||||||
3 | Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Arbeitsgeräten und Einrichtungen (§ 3 Nr. 3) | a) | die funktionale Ordnung der Arbeitsplätze beschreiben und ihre Notwendigkeit begründen | ||||||
b) | Maschinen, Arbeitsgeräte und Einrichtungen sachgemäß und energiesparend einsetzen, instand halten und mit geeigneten Mitteln pflegen | ||||||||
c) | Fehler und Störungen an Maschinen, Arbeitsgeräten und Einrichtungen feststellen und beschreiben | ||||||||
4 | Verwenden lichtempfindlicher Materialien (§ 3 Nr. 4) | a) | Aufbau und Eigenschaften lichtempfindlicher Materialien beschreiben | X | |||||
b) | Unterschiede zwischen lichtempfindlichen Materialien, insbesondere nach Typ, Fabrikat und Konfektionierung, erläutern | X | |||||||
c) | lichtempfindliche Materialien, insbesondere Aufnahme-, Kopier- und Duplikatfilme, den jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen | X | |||||||
d) | über die mechanische und sensitometrische Haltbarkeit lichtempfindlicher Materialien Auskunft geben | X | |||||||
e) | lichtempfindliche Materialien, insbesondere Rohfilm, handhaben und rationell einsetzen | X | |||||||
f) | die Bedeutung einschlägiger Kinefilmnormen erläutern | X | |||||||
5 | Herstellen und Bearbeiten einfacher Bild- und Tonaufnahmen (§ 3 Nr. 5) | a) | die Entstehung des fotografischen Bildes beschreiben | X | |||||
b) | Aufbau und Funktion einer gebräuchlichen Filmkamera beschreiben | X | |||||||
c) | über einfache Bildaufnahmetechniken Auskunft geben | X | |||||||
d) | eine einfache Laufbildaufnahme unter Anleitung herstellen | X | |||||||
e) | über Grundzüge der Aufzeichnungstechniken von Licht- und Magnetton Auskunft geben | X | |||||||
f) | Möglichkeiten der synchronen Tonaufzeichnung beschreiben | X | |||||||
g) | über technische Grundlagen des Filmschnitts Auskunft geben | X | |||||||
h) | über Mischungs- und Überspieltechniken Auskunft geben | X | |||||||
i) | Filmkopien magnetbespuren und tonüberspielen | X | |||||||
6 | Verwenden von Geräten zur elektronischen Aufzeichnung und Wiedergabe von Bild und Ton (§ 3 Nr. 6) | a) | über Grundlagen der elektronischen Bildtechnik Auskunft geben, insbesondere der Bildzerlegung, des Bildaufbaus und der Bildspeicherung | X | |||||
b) | über Aufbau und Funktion elektronischer Kameras sowie Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte Auskunft geben | X | |||||||
c) | Eigenschaften und Besonderheiten gebräuchlicher Gerätestandards und Normen beschreiben | X | |||||||
d) | mindestens eine Anlage zur elektronischen Aufzeichnung und Wiedergabe von Bild und Ton handhaben | X | |||||||
e) | Grundzüge des elektronischen Schnitts beschreiben | X | |||||||
f) | Filmmaterial auf Eignung zum Überspielen auf Videoband überprüfen | X | |||||||
g) | Filme mit Hilfe eines einjustierten Filmgebers auf Videoband überspielen | X | |||||||
h) | professionelle und semiprofessionelle Videokopien herstellen | X | |||||||
7 | Ansetzen und Überwachen fotochemischer Bäder und Lösungen (§ 3 Nr. 7) | a) | den Einsatz von Chemikalien planen | X | |||||
b) | Chemikalien handhaben und lagern | X | |||||||
c) | Gefäße und Behälter füllen, entleeren, kennzeichnen und reinigen | X | |||||||
d) | Bäder und Lösungen ansetzen, regenerieren und kontrollieren | X | |||||||
e) | Wiederverwendungsmöglichkeiten fotografischer Bäder, insbesondere unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, beschreiben | X | |||||||
8 | Vorbereiten von Filmentwicklungs- und Kopierarbeiten (§ 3 Nr. 8) | a) | die Zusammenhänge der einzelnen Arbeitsabläufe im Kopierwerk beschreiben | X | |||||
b) | den Weg der Aufträge vom Eingang bis zur Auslieferung erläutern | X | |||||||
c) | belichtete Filme für die Entwicklung vorbereiten, insbesondere vorsortieren und kennzeichnen | X | |||||||
d) | gebräuchliche Verfahren zur Regenerierung von Filmen beschreiben | X | |||||||
e) | Filme reinigen und regenerieren | X | |||||||
f) | über branchenübliche Methoden der Lagerung und Verwaltung bearbeiteter Filmmaterialien Auskunft geben | X | |||||||
g) | Aufnahmeoriginale sortieren und abziehen | X | |||||||
h) | Aufnahme- und Duplikatmaterialien zum Kopieren prüfen und Materialbefunde erstellen | X | |||||||
9 | Entwickeln in Schwarz-weiß und in Farbe (§ 3 Nr. 9) | a) | chemische Vorgänge bei der Negativ-, Positiv- und Umkehrentwicklung beschreiben | X | |||||
b) | über gebräuchliche Entwicklungsprozesse Auskunft geben | X | |||||||
c) | Arbeitsweisen gebräuchlicher Entwicklungsmaschinentypen und der Entwicklungssysteme erläutern | X | |||||||
d) | die Bedeutung der Entwicklungsfaktoren, insbesondere Zeit, Temperatur und Bäderkonzentration, erläutern | X | |||||||
e) | Negativ- und Umkehrfilme sowie Kopien entwickeln | X | |||||||
f) | Abläufe automatischer Entwicklungsprozesse überwachen | X | |||||||
g) | Fehler und Störungsmöglichkeiten bei der Filmentwicklung nennen | X | |||||||
h) | Fehler und Störungen bei der Filmentwicklung feststellen und Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten | X | |||||||
10 | Lichtbestimmen und Kopieren in Schwarz-weiß und in Farbe (§ 3 Nr. 10) | a) | Aufbau und Funktion von Kopiermaschinen aller Filmformate beschreiben | X | |||||
b) | Naßkopierverfahren beschreiben | X | |||||||
c) | Kopiermaschinen einrichten | X | |||||||
d) | Kopiermaschinen zweier verschiedener Formattypen handhaben | X | |||||||
e) | Zusammenhänge zwischen Schwarzweißnegativeigenschaften und Kopierlichtern erläutern | X | |||||||
f) | Kopierlichter bestimmen | X | |||||||
g) | Lichtsteuerungen bei Additiven und subtraktiven Farbkopierverfahren beschreiben | X | |||||||
h) | Veränderungen von Farbe und Intensität bei Additiven und subtraktiven Kopierverfahren unter Anleitung ausführen | X | |||||||
11 | Herstellen von Titeln, Tricks und Duplikaten (§ 3 Nr. 11) | a) | Aufbau und Anordnung der Geräte für die Aufnahme von Titeln, Masken- und Effektvorlagen beschreiben | X | |||||
b) | einfache Titel unter Anleitung am Tricktisch aufnehmen | X | |||||||
c) | Aufbau und Funktion von Trickkopiermaschinen beschreiben | X | |||||||
d) | Verwendungsmöglichkeiten von Trickkopiermaschinen nennen | X | |||||||
e) | gebräuchliche Duplizierprozesse unter Berücksichtigung einschlägiger Normen erläutern | X | |||||||
12 | Durchführen von Qualitätskontrollen (§ 3 Nr. 12) | a) | Stumm-, Lichtton- und Magnettonprojektoren unterschiedlicher Formate handhaben | X | |||||
b) | auszuliefernde Kopien mechanisch kontrollieren und konfektionieren | X | |||||||
c) | Farbdichte- und Farbschwärzungsmessung durchführen | X | |||||||
d) | grafische Darstellungen von Meßwerten zur Überwachung von Filmentwicklungsprozessen erstellen und auswerten | X | |||||||
e) | fertige Kopien durch Projektion und im Betrachtungsgerät kontrollieren | X | |||||||
f) | Fehler und Mängel an bearbeitetem und hergestelltem Filmmaterial feststellen und beurteilen | X |