Gesetz - FkSolV
Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung - FkSolV
Anlage 1a (zu § 9 Abs. 1 Nr. 1a)
Meldevordruck zur Ermittlung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen des Finanzkonglomerats auf der Grundlage eines Konzernabschlusses
– Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) –

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet