Gesetz - FlugBelWertV
Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung - FlugBelWertV
§ 1 Anwendungsbereich
Bei der Ermittlung der Flugzeugbeleihungswerte nach § 26d Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes und bei der Erhebung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.